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Mitglied kann jede
Frau werden, die ein Studium der Evangelischen Theologie (mit Fakultätsexamen,
erster theologischer Dienstprüfung, Staatsexamen für das Lehramt
an Gymnasien oder Entsprechendes) abgeschlossen oder die Anstellungsfähigkeit als Pfarrerin/
Pastorin erworben hat.
Studentinnen können mit Sonderstatus aufgenommen
werden.
Landeskirchliche Theologinnenkonvente können korporatives Mitglied
werden.
Die Mitgliedschaft
wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung beantragt, über
deren Annahme der Vorstand durch einen entsprechenden Beschluss und schriftliche
Mitteilung entscheidet.
Der Jahresbeitrag staffelt sich nach
dem gültigen Beschluss der Mitgliederversammlung
folgendermaßen:
40,00 Euro für Vollverdienende und
die, die es sich leisten können
20,00 Euro für Teilzeitbeschäftigte
5,00 Euro für arbeitslose Kolleginnen
und Studierende
60,00 - 100 Euro für Korporative Mitglieder
Für die Jahre 2010 und 2011 hat die Mitgliederversammlung 2011 aufgrund einer momentan schwierigen finanziellen Situation eine zusätzliche Sonderleistung von 10 Euro auf den gestaffelten Beitrag beschlossen.
Protokoll der Mitgliederversammlung.
Konto: Evangelische Theologinnen, Konto Nr: 113980, BLZ: 210602 37, EDG Kiel
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